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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):91/16/0024 E 24. Mai 1991 Besprechung in:ÖStZB 1992, 104;Rechtssatz
Die "sinngemäße" Anwendung gem § 24 Abs 2 UStG 1972 bedeutet nämlich, daß die Rechtsvorschriften des ZollG auf die Einfuhrumsatzsteuer insoweit angewendet werden dürfen, als dies dem Sinn und Zweck des UStG 1972, nämlich seinen Vorschriften über die Einfuhrumsatzsteuer, entspricht. Da der Gesetzgeber den Kreis der Ausnahmen eng gefaßt und ausdrücklich festgelegt hat, kann davon ausgegangen werden, daß er die sinngemäße Geltung der Zollvorschriften zum Grundsatz erheben wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160184.X05Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009