RS Vwgh 1991/2/14 89/16/0218

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Veröffentlicht am 14.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BAO §198 Abs1;
BAO §92 Abs1;
GrEStG 1955 §20;

Rechtssatz

Die (vorläufige) Nichtfestsetzung der Grundwerbsteuer stellt keine behördliche "Entscheidung" dar, die in Rechtskraft erwachsen kann. Aus dem vorläufigen Unterbleiben einer Steuerfestsetzung erwächst daher auch kein Rechtsanspruch auf Ausnahme von der Steuer (Hiwneis E 22.10.1981, 81/16/0179).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160218.X11

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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