RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §20 Abs1;
BewG 1955 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;

Rechtssatz

War die wirtschaftliche Einheit im Hauptfeststellungszeitpunkt bereits vorhanden und nicht gänzlich steuerbefreit, und ist die Hauptfeststellung nur versehentlich oder infolge einer falschen rechtlichen Beurteilung unterblieben, so ist nicht eine Nachfeststellung vorzunehmen, sondern die Hauptfeststellung nachzuholen (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz 02te Aufl, 145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150011.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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