RS Vwgh 1991/2/18 89/10/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §2 Abs1;

Rechtssatz

Als Schule können - aufbauend auf die Rechtsprechung des VfGH (vgl. VfSlg 777/1951, 2207/1960 ua) - nur solche Einrichtungen angesprochen werden, die neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auch ein erzieherisches Ziel (vgl "Festigung der charakterlichen Anlagen der Schüler in sittlicher Hinsicht" in § 2 PrivSchG) anstreben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989100188.X02

Im RIS seit

18.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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