RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0177

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §5;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Die Beschwerdefälle 90/08/0172 90/08/0175 90/08/0179 90/08/0180 vom 19.3.1991 wurden im gleichen Sinn erledigt.

Rechtssatz

Die Frage, ob auf früher verwirklichte Sachverhalte neues Recht anzuwenden ist, kann von verschiedenen, wegen ihrer unterschiedlichen Ausprägung im Einzelfall gegeneinander abzuwägenden Gesichtspunkten abhängen; hiebei ist die Günstigkeit der neuen Norm zu beachten; besonders aber, ob ihre Anwendung dem öffentlichen Interesse dient und ob sie in bereits erworbene Rechte eingriffe.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080177.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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