RS Vwgh 1991/2/19 90/14/0242

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung ÖStZ 1991/23/24, 331;

Rechtssatz

Die Verletzung der Ermittlungspflicht durch die AbgBeh anläßlich der Veranlagung hindert die amtswegige Wiederaufnahme nicht; diese kann nämlich auch bei Verschulden der Beh an der Unkenntnis der maßgebenden Umstände verfügt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140242.X01

Im RIS seit

19.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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