RS Vwgh 1991/2/19 89/08/0210

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §2;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Haben bei einer Änderung eines Gesetzes die entscheidungswesentlichen Normen keine Änderung erfahren, so ist ein Irrtum der Behörde über die anzuwendende Fassung des Gesetzes belanglos.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080210.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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