RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0214

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z2;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Als schwerwiegende Mängel der Bücher und Aufzeichnungen sind Feststellungen zu werten, daß Lohnzahlungen in den Büchern und Aufzeichnungen keinen Niederschlag finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130214.X02

Im RIS seit

20.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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