RS Vwgh 1991/2/20 90/02/0176

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/02/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0174 2

Stammrechtssatz

Ob die Behörde den Vorwurf bezüglich des "Grunddeliktes" (für welches die Anfrage erfolgte) fallen gelassen hat, ist für die Verwaltungsübertretung gem § 103 Abs 2 KFG ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020176.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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