RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0131

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Veröffentlicht am 21.02.1991
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AMFG §48 Abs1 idF 1988/196;
AMFG §9 Abs1;
AMFG §9 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0711/79 E 26. Juni 1979 VwSlg 9890 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Jedes Tätigwerden, sei es eine Vergabe von bereits vorgemerkten Arbeitsplätzen, sei es die Vermittlung, also die persönliche Verwendung, solche Arbeitsplätze ausfindig zu machen mit dem Ziele, einen Arbeitsuchenden und einen Dienstgeber durch Zusammenführungen in die Lage zu versetzen, einen Dienstvertrag abzuschließen, stellt eine Arbeitsvermittlung im Sinne des § 9 Abs 1 AMFG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090131.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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