RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0221

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung nach § 12 Abs 3 GehG kommt es nicht auf Tätigkeiten an, die der Beamte in einem dem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis vorangegangenen vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund während relativ kürzerer Zeit ausgeübt hat (Hinweis E 30.9.1976, 1312/76, VwSlg 9136 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120221.X05

Im RIS seit

03.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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