RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0159

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
RGV 1955 §30 Abs1;
RGV 1955 §35d Abs2 idF 1981/482;
StGG Art2;

Rechtssatz

Schon aus dem Umstand, daß die Veränderung des Lebensstandards der Bevölkerung in bezug auf die Anschaffung von dauerhaften Konsumgütern auch dazu geführt hat, daß derartige Wirtschaftsgüter öfter neu angeschafft werden, ergibt sich bei durchschnittlicher Betrachtung, wie sie bei Vorschriften, deren sachliche Rechtfertigung von den jeweiligen Lebensverhältnissen abhängt - so auch bei § 30 Abs 1 RGV - jedenfalls geboten ist, daß eine exzessive Erhöhung des Bedarfes an Übersiedlungsgut nicht zu erkennen ist. Daß sich im Einzelfall aus der Anwendung dieser Bestimmungen Härten ergeben können, läßt die Regelung an sich nicht als unsachlich und damit dem Gleichheitsgrundsatz widersprechend erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120159.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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