RS Vwgh 1991/2/22 89/17/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 90;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0009 E 7. Dezember 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, zu denen auch Gesellschaften nach bürgerlichem Recht gehören, sind dann Unternehmer, wenn sie selbständig sind und durch gewerbliche oder berufliche Leistungen nach außen hin in Erscheinung treten (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Tz 27).

Schlagworte

Unternehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170117.X01

Im RIS seit

22.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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