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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 90;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0009 E 7. Dezember 1988 RS 2Stammrechtssatz
Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, zu denen auch Gesellschaften nach bürgerlichem Recht gehören, sind dann Unternehmer, wenn sie selbständig sind und durch gewerbliche oder berufliche Leistungen nach außen hin in Erscheinung treten (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Tz 27).
Schlagworte
UnternehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170117.X01Im RIS seit
22.02.1991