RS Vwgh 1991/2/25 89/15/0064

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Veröffentlicht am 25.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/08 Sonstiges Steuerrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

AbgÄG 1982 Abschn12 Art2 Abs1;
BAO §186 Abs1;
BAO §193 Abs1;
BewÄG 1979 Art2 Abs1;

Rechtssatz

Der Erhöhungsbescheid ersetzt den maßgebenden Einheitswertbescheid nicht, sondern tritt hinsichtlich des ob einem bestimmten Zeitpunkt steuerlich maßgebenden Einheitswertes zum maßgebenden Einheitswert hinzu, ergänzt diesen (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewG; 02te Aufl, 131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150064.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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