RS Vwgh 1991/2/26 90/07/0111

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §354;
ABGB §408;
WRG 1959 §38 Abs1;
WRG 1959 §9;

Rechtssatz

Wird ein Bach durch ein Projekt verändert, so ist dies kein Eingriff in das Recht des Grundeigentümers, wenn eine Veränderung an diesem Gewässer in seiner Wasserführung, nicht aber in seinem Verlauf stattfindet, und es somit auch zu keiner Veränderung des Verlaufes der entlang des Baches gelegenen Grundgrenze kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070111.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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