RS Vwgh 1991/2/27 90/01/0229

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0230

Rechtssatz

Die in einem Land herrschenden allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die alle Staatsbürger des Heimatstaates betreffen, sind für sich allein nicht geeigent, eine Verfolgung im Sinne der Konvention darzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010229.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten