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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0230Rechtssatz
Die in einem Land herrschenden allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die alle Staatsbürger des Heimatstaates betreffen, sind für sich allein nicht geeigent, eine Verfolgung im Sinne der Konvention darzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010229.X02Im RIS seit
03.04.2001