RS Vwgh 1991/2/27 90/01/0229

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0230

Rechtssatz

Schon nach dem Wortlaut der Konvention muß sich die begründete Furcht des Asylwerbers vor Verfolgung auf das Land beziehen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Die Furcht vor Verfolgung in einem Land, das nicht das Heimatland des Asylwerbers ist, kann dadurch abgewendet werden, daß der Betreffende den Schutz seines Heimatlandes in Anspruch nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010229.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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