RS Vwgh 1991/2/28 90/06/0158

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Veröffentlicht am 28.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs1;
ZustG §4;
ZustG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/06/0159

Rechtssatz

Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn bei Vorhandensein mehrerer Adressaten eine einheitliche Sendung an beide Adressaten gerichtet war (Hinweis E 6.5.1986, 85/04/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060158.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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