RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0147

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
98/03 Wohnbaufinanzierung

Norm

ASVG §355;
ASVG §409;
ASVG §410 Abs1;
ASVG §58 Abs5;
ASVG §64 Abs2;
WohnbauförderungsbeitragsG 1952 §5 Abs1;
WohnbauförderungsbeitragsG 1952 §5 Abs3;
WohnbauförderungsbeitragsG 1952 §8;

Rechtssatz

AusfzF, wieso § 8 BG über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl 1952/13, nicht so verstanden werden kann, daß damit in den Fällen der Einhebung von Wohnbauförderungsbeiträgen durch der Krankenversicherungsträger nur eine Zuständigkeit des Landeshauptmannes zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide des Krankenversicherungsträgers eingerichtet werden sollte, oder dessen Zuständigkeit doch wenigstens auf Streitigkeiten über die "Beitragspflicht" iSd § 2 BG über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl 1952/13 beschränkt sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X23

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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