RS Vwgh 1991/3/5 90/14/0023

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §20;
AbgEO §26 Abs2;

Rechtssatz

Erfolglos ist eine Amtshandlung nicht nur, wenn kein pfändbarer Gegenstand vorgefunden oder der Schuldner nicht angetroffen wird, sondern auch dann, wenn der Vollstrecker über Ersuchen des Verpflichteten - wenn auch gesetzwidrig - von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140023.X02

Im RIS seit

05.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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