RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0147

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §19;
AKG 1954 §5 Abs3;
AVG §38;

Rechtssatz

Solange über die Frage der Kammerzugehörigkeit als Hauptfrage noch keine Entscheidung des Bundesministers für Arbeit und Soziales ergangen ist, ist sie als notwendige Grundlage der Entscheidung über die Umlagepflicht von dem zur Entscheidung dieser Frage als Hauptfrage nach § 19 Abs 2 zweiter Satz AKG berufenen Krankenversicherungsträger zu beurteilen (Hinweis E 28.11.1985, 84/08/0033, VwSlg 11958 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X14

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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