RS Vwgh 1991/3/5 88/08/0239

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

EFZG §3 Abs4;

Rechtssatz

§ 3 Abs 4 EFZG ist in Wahrheit dem Ausfallsprinzip verhaftet. Nur wegen der Schwierigkeiten der fiktiven Ermittlung des Entgelts bei Leistungslöhnen zieht das Gesetz einer weitgehend spekulativen Einzelfallberechnung die Errechnung eines Durchschnittsbetrages vor, der dem ausgefallenen Entgelt eher entspricht, weil die Entgeltentwicklung in einem hinsichtlich der jeweiligen Entgeltform repräsentativen Zeitraum berücksichtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X04

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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