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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
AKG 1954 §5 Abs2 litb;Rechtssatz
Die Frage der Arbeiterkammerzugehörigkeit ist auch hinsichtlich des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH keine reine Rechtsfrage, weil es bei der Qualifikation als leitender Angestellter iSd § 5 Abs 2 lit b AKG auf tatsächliche Umstände (nämlich auf persönlich dauernd maßgebend zustehenden Einfluß auf die Unternehmensführung; Gesellschaftereigenschaft) ankommt (Hinweis E 15.3.1974, 966/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X19Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2014