RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0147

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §5 Abs2 litb;

Rechtssatz

Die Frage der Arbeiterkammerzugehörigkeit ist auch hinsichtlich des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH keine reine Rechtsfrage, weil es bei der Qualifikation als leitender Angestellter iSd § 5 Abs 2 lit b AKG auf tatsächliche Umstände (nämlich auf persönlich dauernd maßgebend zustehenden Einfluß auf die Unternehmensführung; Gesellschaftereigenschaft) ankommt (Hinweis E 15.3.1974, 966/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X19

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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