RS Vwgh 1991/3/8 90/11/0123

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §30 Abs1;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Ausf, daß dem amtsärztlichen Gutachten die Schlüssigkeit fehlt, wenn die Nichteignung zum Lenken von KFZ mit "vorzeitigen Altersabbau" begründet ist, während der Befund der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle von einer Verknüpfung der Leistungsmängel mit der Persönlichkeitsstruktur ausgeht.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110123.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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