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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wurde ein Wehrpflichtiger im Tagesbefehl, in dem er zur vorbereitenden Kaderausbildung eingeteilt wurde, fälschlicherweise als einer, der eine freiwillige Meldung hiefür abgegeben hat, bezeichnet, so wird er dadurch nicht in subjektiven Rechten verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110188.X02Im RIS seit
08.03.1991