RS Vwgh 1991/3/8 90/11/0188

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §34 Abs1;
WehrG 1990 §29 Abs3;

Rechtssatz

Wurde ein Wehrpflichtiger im Tagesbefehl, in dem er zur vorbereitenden Kaderausbildung eingeteilt wurde, fälschlicherweise als einer, der eine freiwillige Meldung hiefür abgegeben hat, bezeichnet, so wird er dadurch nicht in subjektiven Rechten verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110188.X02

Im RIS seit

08.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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