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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/07/0035Rechtssatz
Ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides kommt einem Mitbeteiligten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu. Ein solcher Schriftsatz stellt daher keine Gegenschrift dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070034.X01Im RIS seit
03.04.2001