RS Vwgh 1991/3/12 90/14/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82 Abs1;

Rechtssatz

Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahren genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe (hier: der AbgPfl steht hinter einer ausländischen Personal-Leasinggesellschaft und hat Umsätze und Gewinne in seinen Steuererklärungen nicht ausgewiesen) vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt (Hinweis E 19.2.1991, 90/14/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140088.X01

Im RIS seit

15.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten