RS Vwgh 1991/3/12 90/14/0088

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §93;
FinStrG §98 Abs4;

Rechtssatz

Wenn eine Hausdurchsuchung rechtmäßig angeordnet wird, stellt sich die Frage eines Verstoßes gegen ein Beweisverwertungsverbot nicht

(Hinweis E 12.3.1991, 90/14/0026). Die Vorschrift des § 98 Abs 4 FinStrG nimmt auf die Bestimmung des § 93 FinStrG nicht Bezug.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140088.X03

Im RIS seit

15.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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