RS Vwgh 1991/3/12 90/14/0007

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §9;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 436;

Rechtssatz

Bei wiederholten Sorgfaltsverletzungen (hier: in drei Jahren 34 Übertragungsfehler bei der Erfassung der Bankeingänge) muß die Finanzstrafbehörde nicht zur Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung im Sinne des § 9 FinStrG gelangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140007.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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