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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §9;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 436;Rechtssatz
Bei wiederholten Sorgfaltsverletzungen (hier: in drei Jahren 34 Übertragungsfehler bei der Erfassung der Bankeingänge) muß die Finanzstrafbehörde nicht zur Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung im Sinne des § 9 FinStrG gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140007.X02Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
28.06.2010