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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen ist diesem gegenüber verfahrensrechtlicher Bescheid, gegenüber der Partei aber nur nicht selbständig anfechtbare Verfahrensanordnung gem § 63 Abs 2 AVG.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070017.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010