RS Vwgh 1991/3/12 91/07/0017

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs2;
AVG §56;
AVG §63 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen ist diesem gegenüber verfahrensrechtlicher Bescheid, gegenüber der Partei aber nur nicht selbständig anfechtbare Verfahrensanordnung gem § 63 Abs 2 AVG.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070017.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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