RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0232

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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20/11 Grundbuch
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14;
BewG 1955 §64;
BewG 1955 §77;
GBG 1955 §14;

Rechtssatz

Trifft die Ehegattin des Steuerpflichtigen auf Grund eines auf ihrer Liegenschaftshälfte verbücherten, dem Steuerpflichtigen abgetretenen Höchstbetragspfandrechtes eine Sachhaftung, die neben der persönlichen Schuld des Schwiegervaters besteht, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres den Ansatz einer - weiteren, nämlich neben der persönlichen Schuld des Schwiegervaters bestehenden - Schuld der Ehegattin gegenüber dem Steuerpflichtigen. Eine solche Sachhaftung ist nur dann als Schuld des Liegenschaftseigentümers anzusehen, wenn nach den am Stichtag erkennbaren Umständen feststeht, daß er voraussichtlich vom Gläubiger in Anspruch genommen werden wird (Hinweis E 19.9.1989, 88/14/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130232.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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