RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs2;
LAG §5;

Rechtssatz

Nur ein für landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen iSd §§ 29 bis 50 BewG festgestellter Einheitswert kann zur Ermittlung der Beitragsgrundlage nach BSVG herangezogen werden, nicht aber ein für andere Vermögensarten festgestellter Einheitswert, selbst wenn sich dieser auf einen Betrieb bezieht, der iSd § 5 LAG - abweichend vom Bewertungsrecht - einen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X16

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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