RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

33 Bewertungsrecht
60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BewG 1955 §30 Abs3;
BSVG §2 Abs1;
LAG §5;

Rechtssatz

Ein "Legehennenbetrieb" fällt auch dann unter § 5 Landarbeitsgesetz, wenn sowohl die Tiere als auch das Futter zur Gänze zugekauft werden, weil das Halten von Nutztieren zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse nicht die ausschließliche oder überwiegende Verwendung im Betrieb produzierter Betriebsmittel voraussetzt; die andersartige Rechtslage im Bewertungsrecht (§ 30 Abs 3 BewG) ändert daran nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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