RS Vwgh 1991/3/19 85/05/0064

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs1;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119 Abs5;
LStVwG OÖ 1975 §4;
LStVwG OÖ 1975 §9 Abs4;

Rechtssatz

Im allgemeinen steht es der Gemeindeaufsichtsbehörde frei, ob sie bei Vorliegen von Verfahrensmängeln ein eigenes Ermittlungsverfahren durchführt oder den angefochtenen Gemeindebescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufhebt, zumal es hier nicht etwa um eine Ermessenskontrolle durch die Gemeindeaufsichtsbehörde ging.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Sachverhaltsermittlung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1985050064.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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