RS Vwgh 1991/3/19 87/07/0133

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §1 Abs1;
GSGG §2 Abs1;
GSLG OÖ §1 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 1 Abs 1 OÖ GSLG hat der Eigentümer einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Variante eines notwendigen Bringungsrechtes. Dieses ist vielmehr nach Art, Inhalt und Umfang unter den vom Gesetz angegebenen Voraussetzungen nach den Gegebenheiten des Einzelfalles von amtswegen festzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070133.X01

Im RIS seit

19.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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