RS Vwgh 1991/3/19 90/04/0336

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1991
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0235 1

Stammrechtssatz

Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, daß unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Darauf, daß als normativer Gehalt der verba legalia der der Rechtsordnung entsprechende Zustand lediglich der contrarius actus der (festgestellten) Zuwiderhandlung aufzufassen ist, weisen auch die zu seiner Herstellung zu verfügenden, im Gesetz demonstrativ aufgezählten Maßnahmen hin

(Hinweis E 23.5.1989, 88/04/0350).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040336.X01

Im RIS seit

19.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten