RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

33 Bewertungsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BewG 1955 §30 Abs3;
BewG 1955 §40;
BSVG §23 Abs2;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung eines überdurchschnittlichen Viehbestandes durch Zuschlag nach § 40 BewG kommt nur dann in Betracht, wenn nicht infolge überwiegender Verwendung zugekauften Futters und Überschreitung des Höchstbestandes ein gewerblicher Betrieb anzunehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X15

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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