Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/01/0177 1 (hier: Ableistung des Militärdienstes)Stammrechtssatz
Von einer wohlbegründeten Furcht kann nicht mehr gesprochen werden, wenn zwischen der behaupteten Anhaltung und Mißhandlung eine beträchtliche Zeitspanne (hier vier Jahre) vergangen ist, während der Asylwerber ohne gravierende Behelligung einer geregelten Arbeit nachgehen und einen Betrieb errichten konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010015.X01Im RIS seit
20.03.1991