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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;Rechtssatz
Die Vermutung der Abgabenbehörde, daß einer schriftlichen Bestätigung des Sohnes eines Steuerpflichtigen über den Empfang des Heiratsgutes keine Beweiskraft zukomme, läßt sich weder mit allgemeinen menschlichem Erfahrungsgut noch mit den Denkgesetzen begründen und vermag eine Beweiswürdigung im Einzelfall nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130195.X02Im RIS seit
22.03.1991