RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §168;
EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;

Rechtssatz

Die Vermutung der Abgabenbehörde, daß einer schriftlichen Bestätigung des Sohnes eines Steuerpflichtigen über den Empfang des Heiratsgutes keine Beweiskraft zukomme, läßt sich weder mit allgemeinen menschlichem Erfahrungsgut noch mit den Denkgesetzen begründen und vermag eine Beweiswürdigung im Einzelfall nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130195.X02

Im RIS seit

22.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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