RS Vwgh 1991/3/22 90/18/0266

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0365 E 12. September 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Bestimmung des § 4 Abs 2 erster Satz StVO (Unterlassung der Hilfeleistung) und der des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO (Unterlassung der Meldung) handelt es sich um zwei verschiedene Verwaltungsvorschriften, die auch gesondert zu bestrafen sind (sonst Verstoß gegen § 44a lit b und § 22 VStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180266.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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