RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0113

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §65 Abs3;
EO §294;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0114 90/13/0115

Rechtssatz

In § 65 AbgEO und in § 294 EO ist ausdrücklich angeordnet, daß die Pfändung mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner bewirkt wird. Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist somit der konstitutive Akt, mit dem das Pfandrecht zugunsten der Republik Österreich (des betreibenden Gläubigers) begründet wird, weshalb der Zustellung des Verfügungsverbotes an den Abgabenschuldner (den Verpflichteten) nur deklarative Wirkung zukommt

(Hinweis E 19.1.1988, 85/14/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130113.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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