RS Vwgh 1991/3/22 90/10/0088

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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64/02 Bundeslehrer

Norm

UPG 1988 §24 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Bei einer Leistungsbeurteilung iSd § 24 Abs 5 Z 3 UPG, wonach der Unterrichtspraktikant den zu erwartenden Arbeitserfolg "trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat", muß eine Ermahnung erfolgt sein. In einer Ermahnung iSd genannten gesetzlichen Bestimmung muß zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des Betroffenen dargelegt werden (Hinweis E 16.4.1986, 85/09/0097;

Slg NF 12107 A/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100088.X02

Im RIS seit

22.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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