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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung AnwBl 1991/9, 660;Rechtssatz
Das gemäß § 28 Abs 1 Z 6 VwGG bestimmt zu bezeichnende Begehren kann bei Beschwerden nach Art 131 B-VG mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 42 Abs 2 VwGG nur den Antrag zum Inhalt haben, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde oder Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130029.X02Im RIS seit
22.03.1991Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012