RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §168;
BAO §171 Abs1 lita;
BAO §25;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;

Rechtssatz

Aussagen oder Beurkundungen von Verwandten müssen nicht grundsätzlich zugunsten ihrer nahen Angehörigen unrichtig sein. Es steht der Abgabenbehörde frei, den Sohn eines Steuerpflichtigen als Zeugen einzuvernehmen bzw eine allfällige Entschlagung gemäß § 171 BAO der freien Beweiswürdigung zu unterziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130195.X01

Im RIS seit

22.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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