RS Vwgh 1991/3/22 86/18/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1991
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs6;

Rechtssatz

Die rechtliche Schlußfolgerung, daß sich dann, wenn vor dem Umschalten der Verkehrslichtsignalanlage auf nichtblinkendes Gelblicht vier Mal grünblinkendes Licht aufscheint, der Anhalteweg auf die Bremsstrecke reduziert, weil ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer bereits das erste Grünblinken als Warnzeichen deutet und danach sein Fahrverhalten einrichtet, kann sich auf § 38 Abs 6 zweiter Satz StVO stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986180141.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten