RS Vwgh 1991/4/3 AW 91/05/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 89/09/0006 B 13. Dezember 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Stattgebung - Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - Da der Vollzug einer Ersatzarreststrafe in einer Einschränkung der persönlichen Freiheit besteht und für den Antragsteller aus unmittelbar einleuchtenden Gründen einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen würde, war dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe stattzugeben.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete StrafenUnverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991050011.A01

Im RIS seit

03.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten