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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 89/09/0006 B 13. Dezember 1989 RS 1Stammrechtssatz
Stattgebung - Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - Da der Vollzug einer Ersatzarreststrafe in einer Einschränkung der persönlichen Freiheit besteht und für den Antragsteller aus unmittelbar einleuchtenden Gründen einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen würde, war dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe stattzugeben.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete StrafenUnverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991050011.A01Im RIS seit
03.04.1991Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012