RS Vwgh 1991/4/4 90/05/0190

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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L82000 Bauordnung
L82259 Garagen Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1295 Abs2;
BauRallg;
GaragenG Wr 1957 §6 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 6 Abs 1 Wr GaragenG kann ohne Ermittlungsverfahren nicht angenommen werden, daß die Geltendmachung allfälliger zusätzlicher Emissionen, die lediglich mit einem geringfügigen Nachteil verbunden sind, einem Verstoß gegen das Schikaneverbot des § 1295 Abs 2 ABGB gleichkommt.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050190.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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