RS Vwgh 1991/4/4 90/05/0219

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO Wr §6 Abs8;
BauO Wr §67 Abs1;
BauO Wr §70 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Dem Baubewilligungsbescheid ist nicht die zur Zeit seiner Erlassung bestehende Lärmsituation, sondern die nach Ausführung des geplanten Bauvorhabens zu erwartende Lärmemission zugrunde zu legen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050219.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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