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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dem Baubewilligungsbescheid ist nicht die zur Zeit seiner Erlassung bestehende Lärmsituation, sondern die nach Ausführung des geplanten Bauvorhabens zu erwartende Lärmemission zugrunde zu legen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050219.X01Im RIS seit
11.07.2001