RS Vwgh 1991/4/8 88/15/0025

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs2 Z3;
BewG 1955 §31 Abs1;

Rechtssatz

Ausf, daß im vorliegenden Fall ein Wohngebäude mit Hoffläche und zwei angrenzenden Gartengrundstücken, das ehemals unbestrittenermaßen einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb gedient hat, nach erfolgter Verpachtung der außerhalb der Hofstelle gelegenen landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988150025.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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