RS Vwgh 1991/4/8 90/15/0071

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0198 E 29. November 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Bescheidbehebung gem § 299 BAO erweist sich auch als gerechtfertigt, wenn ein anderer als der von der Oberbehörde ins Treffen geführte Behebungstatbestand erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X02

Im RIS seit

08.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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